§ 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem, auf die Beschlussfassung, folgenden Jahr.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Von Mitgliedern, die nicht das Lastschriftverfahren verwenden, wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 10% des Mitgliedsbeitrages erhoben werden, außer der Lastschrifteinzug ist technisch durch den Verein nicht nutzbar, so entfallen die 10% Aufschlag.
§ 3 Beiträge
- Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
- Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 10% des Beitrages zu zahlen.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von 25 Euro berechnet.
§ 4 Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig. Andere Zahlweisen werden nicht anerkannt.